Die Polizei winkt Sie raus und das Erste-Hilfe-Set ist abgelaufen oder gar nicht an Bord? Schon hagelt es ein Strafgeld. Was Sie beachten müssen, damit es keinen Ärger gibt.
Egal, ob als Kissen, Kasten oder Rolle: Ein Notfallset muss an Bord eines jeden Autos sein. Und es muss der aktuellen DIN-Norm 13164 entsprechen, informiert der TÜV Süd. Ein Überblick.
Bei welchen Fahrzeugen ist der Verbandskasten Pflicht?
Wer in Deutschland mit einem Pkw im Straßenverkehr unterwegs ist, muss auch einen Verbandskasten an Bord haben. Für Busse mit mehr als 22 Sitzplätzen sind sogar zwei Verbandskästen vorgeschrieben. Das regelt § 35 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
Kennen Sie alle Fakten rund um Auto und Straßenverkehr?
Motorradfahrer hingegen müssen keinen Verbandskasten mitführen, obwohl für sie das Unfallrisiko höher ist. Wenn Sie mit einem Kraftrad ins Ausland fahren wollen, dann informieren Sie sich vorher über die dort geltenden Gesetze. Denn in einigen beliebten Urlaubsländern müssen auch Motorradfahrer einen Verbandskasten dabeihaben. Zu den Ländern gehören:
Ungeachtet gesetzlicher Regelungen empfiehlt es sich für Motorradfahrer jedoch immer, Verbandmaterial mitzuführen.
Verbandskasten: Der Verbandskasten nach DIN 13164 gehört zum Pflichtzubehör in einem Pkw. (Quelle: M.Zettler/imago images)
Grundlegende Tipps zur Unfallhilfe
Kein Verbandskasten dabei: Bußgeld droht
Sollten Sie ohne Verbandskasten in eine Verkehrskontrolle geraten, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von fünf bis 25 Euro rechnen.
Verbandskasten: Das gehört rein
Um im Falle eines Unfalls wirksam Erste Hilfe leisten zu können, ist es wichtig, dass Ihr Verbandskasten komplett bestückt ist. Das muss drin sein:
Sobald Sie ein Teil aus dem Verbandskasten verwendet haben, sollten Sie es schnellstmöglich nachfüllen. Die einzelnen Bestandteile erhalten Sie allesamt in der Apotheke. Einen neuen Verbandskasten brauchen Sie also nicht zu kaufen.
Quiz: Wie gut kennen Sie sich mit Erster Hilfe aus?
Der Verbandskasten wird in Verkehrskontrollen für gewöhnlich nicht auf Vollständigkeit geprüft. Dennoch sollte er immer komplett sein, damit Sie bei einem Unfalls als Ersthelfer alles zur Hand haben.
Verbandskasten: Wechseln Sie steriles Verbandzeug regelmäßig aus. (Quelle: imagebroker/theissen/imago images)
Wichtig: Salben, Schmerzmittel und andere Medikamente gehören nicht in den Verbandskasten. Ersthelfer sollten es den Rettungskräften überlassen, Medikamente zu verabreichen.
Der Inhalt des Verbandskastens muss der DIN-Norm 13164 entsprechen, die 2014 das letzte Mal angepasst wurde.
Wo sollte der Verbandskasten gelagert werden?
Der beste Ort für das Notfallset ist übrigens dort, wo es die Fahrer oder Passagiere bei Bedarf ganz schnell greifen können. Fächer an Türen oder Sitzen bieten sich beispielsweise an.
Eher nicht gut sei der Kofferraum, warnt der Tüv Süd. Denn es bestehe die Gefahr, dass sich dieser etwa nach einem Heckaufprall nicht mehr öffnen lässt.
Warum haben Verbandskästen ein Ablaufdatum?
Verbandskästen haben ein Ablaufdatum, das auf dem Kasten angegeben ist. Denn Temperaturschwankungen im Laufe des Jahres können das Verbandszeug unbrauchbar machen.
So verlieren Mullbinden beispielsweise mit der Zeit ihre Elastizität und Pflaster ihre Klebekraft. Einweghandschuhe werden porös und bieten dann keinen wirksamen Schutz mehr vor Ansteckungen.
Sterile Komponenten regelmäßig austauschen
Im Verbandskasten haben einige Bestandteile ein eigenes Verfallsdatum aufgedruckt und müssen regelmäßig ausgetauscht werden. Das gilt für steriles Verbandszeug:
Diese austauschpflichtigen Bestandteile erhalten Sie im Handel als komplettes Nachfüllset.
Abgelaufener Verbandskasten – muss ich ihn entsorgen?
Wenn ein Verbandskasten abgelaufen ist, müssen Sie alle Bestandteile austauschen und entsprechend der DIN-Norm 13164 lagern oder einen neuen Verbandskasten kaufen. In der Regel ist es günstiger, sich einen neuen zuzulegen.
Einen abgelaufenen Verbandskasten können Sie Anbietern von Erste-Hilfe-Kursen spenden, die sie dann für ihre Übungen verwenden können.